Ist der Mieter zufrieden, sind auch Sie zufrieden. Dank unserer freundlichen und kompetenten Betreuung, sorgen wir für eine geringe Fluktuations- und Leerstandrate. Wir sind jederzeit erreichbar, und unsere Reaktionszeiten sind außergewöhnlich kurz. Zudem bieten wir einen Notfall-Service der 24 Stunden erreichbar ist.
Unsere professionelle Hausverwaltung übernimmt alle anfallenden Teilleistungen, wie beispielsweise Wohnungsabnahme/-übergabe. Sie sorgt für reibungslose Abläufe, und gewährleistet Ihnen darüber hinaus den Werterhalt sowie eine maximale Wertschöpfung.
Sie wünschen eine kurzfristige Übernahme Ihrer Hausverwaltung? Auch das ist jederzeit möglich. Unsere Experten unterstützten Sie auch dabei und stehen Ihnen gern persönlich zur Verfügung.
Sie haben Fragen?
Ich bin für Sie da!
Wir...
- vertreten Sie als Eigentümer in allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten und führen den notwendigen Schriftverkehr.
- führen alle notwendigen Verhandlungen mit Mietern, Pächtern und Dritten zur Wahrnehmung und Erhaltung der zustehende Rechte.
- führen Verhandlungen mit Behörden und Dritten veranlassen die Vermietung von Wohnungen und Geschäftsräumen in enger Abstimmung mit dem Eigentümer kümmern uns um den Abschluss der erforderlichen Mietverträge und Pachtverträge, sowie um die Kündigung von Miet- oder Pachtverhältnissen auf der Grundlage spezieller Vollmachten
- veranlassen alles was zur Räumung erforderlich ist, bei Spanungen unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes
- überwachen die Hausordnung uns setzen diese für Sie durch. Wenn es sein muss unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes Durchführen der Bonitätskontrolle. Einholen einer Selbstauskunft vor Abschluss von Mietverträgen Abnahme und Übergabe der Mietsachen und Erstellung eines Ab- bzw. Übergabeprotokolls. Auswahlen, Einarbeiten und Überwachen eines Hausmeisters, wenn erforderlich
- Durchführung von Mieterhöhungsverlangen
- Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgänge
Wir kümmern uns um die...
- Erstellung eines Bankkontos
- Überwachung der Zahlungseingänge und Zahlungstermine
- Mahnung säumiger Mieter
- Beauftragung von Rechtsanwälten mit der Beitreibung von Miet- und Pachtgeldern nach erfolglosem Mahnverfahren
- Zahlung sämtlicher das Mietobjekt betreffender Steuern, Gebühren und Abgaben
- Die Verwaltung übernimmt hinsichtlich der Geldverwaltung die Pflicht, alle im Rahmen der Mietverwaltung eingehenden Gelder als Fremdgeld streng getrennt zu halten
- Prüfung der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit von Rechnungen und Gebührenbescheiden. Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
- Jährliche Zusammenstellung für die Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung durch die Wärmemessdienste
- Jährliche Betriebskostenabrechnung mit den Mietern
- Erstellung von Bescheinigung nach §35 EStG
- Erstellung einer. Hausabrechnung für den Eigentümer und Überweisung der Mietüberschüsse
- Erstellung einer jährlichen Gesamtabrechnung für den Eigentümer und einer weiteren Abrechnung für seinen Steuerberater
- Festlegung und Überwachung von Mietkautionen Auf Wunsch des Eigentümers
- Veranlassen notwendiger Instandhaltungen, um die Funktionsfähigkeit des Gebäudes und des vermieteten Wohnraumes zu erhalten im Einvernehmen mit dem Eigentümer –
- Ausschreiben und Vergeben von Instandsetzungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Eigentümer
- Regelmäßige Begehung zur Feststellung technischer Mängel
- Erstellung eines Zustandsberichtes mit Empfehlung für Erhaltungsarbeiten
- Beraten bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen mit ihren Auswirkungen
- Sofortige Erledigung von Notfällen
- Wohnungsabnahme oder Wohnungsübergabe
- Jahres-Betriebskostenabrechnung Eigentumswohnung
- In Kooperation mit unseren Hausmeister-Services bieten wir Ihnen bei vorübergehendem Wohnungs- bzw. Objektleerstand ‘regelmäßige Objektkontrollen an. Hierzu gehört z.B. auch die Sicherstellung des Winterdienstes.
Ihr starkes Fundament, zum Werterhalt Ihrer Immobilie! Bei der Verwaltung von Ihrem Wohneigentum sind Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Professionalität für uns eine Selbstverständlichkeit. Darüber hinaus bieten Ihnen unsere erfahrenen Mitarbeiter fundierte juristische und kaufmännische Kenntnisse, mit denen wir auch komplexe Eigentümergemeinschaften erfolgreich für Sie verwalten können. Selbstverständlich alles unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen des Wohneigentumsgesetzes (WEG).
Wenn es drauf ankommt, sind wir für Sie vor Ort, und verschaffen uns ein persönliches Bild vom Zustand Ihrer Immobilie. Dazu gehören: regelmäßige Begehungen, das Erfassen von notwenigen Instandsetzungsarbeiten, das Einholen von mehreren Angeboten sowie die Auswahl der passenden Partner.
Sie wünschen eine kurzfristige Übernahme Ihrer Eigentümergemeinschaft? Auch das ist jederzeit möglich. Unsere WEG-Experten unterstützen Sie auch dabei und stehen Ihnen gern persönlich zur Verfügung.
Sie haben Fragen?
Ich bin für Sie da!
- Kaufmännische Verwaltung, Erstellung von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplänen (einschließlich Rechnungslegung),Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder mittels offener Fremdgeldkonten.
- Unterstützung bei Mieter- und Eigentümerwechsel
- Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen. Umsetzung von Beschlüssen
- Allgemein Betreuung der Wohnungseigentümer in gemeinschaftlichen Angelegenheiten
- Vorbereitung des Abschlusses von Verträgen-und Überwachung ihrer ordnungsgemäßen Durchführung
- Abschluss aller zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen und zweckmäßigen Verträge
- Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Gerichtliche Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Technische Verwaltung
- Durchführung der für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung sowie in sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen Regelmäßige Objektbegehungen
- Planung, Überwachung und Abnahme baulicher Maßnahmen (Instandsetzungen, Umbauten. Ausbauten. Sanierungen)
- Sonstige technische Verwaltungsleistungen
- Vertretung des Eigentümers in allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten
- Wahrnehmung von Stimmrechten und Eigentumsrechten, in Wohnungseigentümerversammlungen
- Führen des notwendigen Schriftverkehrs mit Mietern, Verwaltern, Behörden oder Dritten
- Vermietung von frei werdenden Wohnungen, Geschäftsräumen und Garagen
- Abschließen der erforderlichen Miet-/Pachtverträge
- Kündigen von Miet-/Pachtverhältnissen. Veranlassen des zur Räumung Erforderlichen, bei Streitigkeiten unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes
- Abnahme und Übergabe der Mietsache bei Nutzerwechsel und Erstellung eines Übergabeprotokolls
- Veranlassen und Überwachen notwendiger Instandhaltungen des Sondereigentums
- Überwachung der Hausordnung der Eigentümergemeinschaft, ggfls. zwangsweise und bei Bedarf unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes
- Fristenüberwachung und Durchführung von Mieterhöhungsverlangen nach Abstimmung mit dem Eigentümer
- Übertragung der Prozessvollmacht an Rechtsanwälte im Falle eines gerichtlichen Vorgehens gegen Mieter oder Dritte
- Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgänge durch Kopien des Schriftwechsels
- Anlage eines Mietkontos, lautend auf den Namen des Eigentümers
- Einziehen der Grundmieten, Neben- und Betriebskosten im Bankeinzugsverfahren und Verbuchung der Beträge
- Mahnung säumiger Mieter/Pächter
- Prüfung der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit von Hausgeldabrechnungen, (Handwerker- ) Rechnungen und Gebührenbescheiden und deren Zahlung
- Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
- Jährliche Betriebskostenabrechnung mit den Mietern auf Basis der beschlossenen Hausgeldabrechnung,
- Anlage von Mietkautionen
- Herausgabe von Zwischeninformationen an den Eigentümer durch zusammengefasste Daten über Miet- und Kontenentwicklung je Quartal